Kohler Schmid Möbus Patentanwälte: Logo

Detail-Designschutz durch Veröffentlichung des Details auf einem Foto

28. September 2022

BGH – Front Kit II

Ein Designschutz durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann auch ohne Eintragung entstehen. Wird ein Design (Geschmacksmuster) in der EU veröffentlicht, entsteht unter den Voraussetzungen der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Die Schutzdauer beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Tag, an dem es in der EU erstmals öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Fraglich ist, ob ein solcher Schutz auch für ein Detail dieses Designs entsteht. Im vorliegenden Fall wurde ein Foto veröffentlicht, auf dem ein Auto zu sehen war. In Frage steht, ob ein V-förmiger Teil dieses Autos – das von Dritten als Ersatzteil angeboten wurde – eigenständigen Designschutz genießt. In der Vorinstanz wurde hierzu ausgeführt, dass dieses Detail nur dann einen eigenständigen Schutz genieße, wenn es eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufweise.

Dem ist der EuGH in Beantwortung einer Vorlagefrage des BGH entgegengetreten. Es sei nur erforderlich, dass der in Rede stehende Teil oder das in Rede stehende Bauelement einen sichtbaren Teilbereich des Erzeugnisses oder des komplexen Erzeugnisses darstelle, der durch Linien, Konturen, Farben, die Gestalt oder eine besondere Oberflächenstruktur klar abgegrenzt sei (EuGH C-123/20 Ferrari). Um zu ermitteln, ob dies der Fall ist, wurde der vorliegende Fall vom BGH an die Vorinstanz (OLG Düsseldorf) zurückverwiesen.

Nach diesseitiger Ansicht wird hierdurch der EU-Designschutz für den Fall gestärkt, dass in einer in der EU veröffentlichten Abbildung nur ein Teil eines Designs sichtbar ist.