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Die „Dubai-Schokolade“ – steckt mehr hinter dem Hype?

4. April 2025

Inzwischen kennt sie beinahe jeder: Die „Dubai-Schokolade“, eine Schokolade, gefüllt mit Pistaziencreme und „Engelshaar“ (Kadaifi-Teig). In mehreren Verfahren hatten sich nunmehr Landgerichte mit der Frage zu beschäftigen, ob die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ eine irrführende Herkunftsangabe darstellt.

  • Das Landgericht Köln entschied in zwei Beschlüssen (Beschl. v. 20.12.2024, Az. 33 O 513/24; Beschl. vom 6.1.2025, Az. 33 O 525/24), dass die Bezeichnung in Kombination mit bestimmten Werbeaussagen und Verpackungsgestaltungen eine falsche geografische Herkunft suggeriere. Mithin könnten Verbraucher fälschlicherweise annehmen, dass die Schokolade aus Dubai stamme.
  • Das Landgericht Frankfurt vertritt die Meinung (LG Frankfurt, Beschl. v. 21.1.2025, Az. 2-06 O 18/25), dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ für eine nicht aus Dubai stammende Schokolade allein nicht automatisch eine geografische Herkunftstäuschung darstelle. Denn in Anbetracht des „Hypes“ um die „Dubai-Schokolade“ sei ein Bedeutungswandel zu einer Gattungsbezeichnung eingetreten. Dies ist bemerkenswert, da sich ein Bedeutungswandel in der Regel erst nach und nach entwickelt und erfordert, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung diesen Bedeutungswandel unterlaufen hat.
  • Das Landgericht Bochum hatte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschl. v. 20.1.2025, Az. 17 O 5/25) Gelegenheit, Position zu beziehen und bejahte einen Unterlassungsanspruch für die Verwendung der Bezeichnungen „Dubai Handmade Chocolate“, „ein Geschmackserlebnis aus der Metropole Dubai!“ und „Dubai Schokoladen-Weihnachtsbaum“.

Zusammenfassend gilt, dass die weitere Ausgestaltung der Produktverpackung und Werbung entscheidend sein kann, sodass Unternehmen genau prüfen sollten, inwieweit ihre Produktgestaltungen Angriffspunkte bieten.