Die Europäische Kommission hat zum 1. Mai 2026 die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (GVO-TT) eingeführt. Sie ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2014 und betrifft vor allem Patent-, Software- und Know-how-Lizenzen. Ziel der neuen Vorschriften ist es, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei Lizenzverträgen zu geben und gleichzeitig den Wettbewerb im Binnenmarkt zu schützen.
Die neue GVO-TT bringt dabei keine grundlegende Verschärfung des bisherigen Systems. Die Kommission sieht die bisherigen Regeln grundsätzlich als erfolgreich an. Allerdings wurden einzelne Bereiche ergänzt und präzisiert, um besser auf aktuelle Entwicklungen wie Datenlizenzierung oder neue Formen gemeinsamer Lizenzverhandlungen reagieren zu können.
Wichtige Änderungen gibt es insbesondere bei der Berechnung von Marktanteilen. Unternehmen sollen künftig leichter beurteilen können, ob ihre Vereinbarungen noch unter die Gruppenfreistellung fallen. Neu ist außerdem, dass Technologien ohne bisherige Umsätze auf dem relevanten Markt mit einem Marktanteil von 0 % bewertet werden. Zudem wurde die Übergangsfrist verlängert: Überschreiten die Marktanteile während der Vertragslaufzeit die zulässigen Schwellenwerte, bleibt die Freistellung nun noch drei Jahre bestehen statt bisher zwei Jahre.
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Leitlinien ist die Datenlizenzierung. Die Kommission erkennt an, dass Daten für Innovation und wirtschaftliche Zusammenarbeit immer wichtiger werden. Datenlizenzverträge fallen zwar nicht generell unter die GVO-TT, die Leitlinien enthalten aber erstmals ausführliche Hinweise dazu, wann die Regeln dennoch angewendet werden können – etwa bei geschütztem Know-how oder urheberrechtlich geschützten Datenbanken.
Neu geregelt werden außerdem sogenannte Technologie-Pools und Lizenzverhandlungsgruppen. Technologie-Pools bündeln mehrere Schutzrechte, die gemeinsam lizenziert werden. Hier hat die Kommission ihre bisherigen Hinweise konkretisiert. Bei Lizenzverhandlungsgruppen schließen sich mehrere Technologie-Anwender zusammen, um gemeinsam Lizenzbedingungen auszuhandeln. Die Leitlinien erklären erstmals genauer, wann solche Modelle wettbewerbsfördernd sein können und wann kartellrechtliche Risiken bestehen.
Insgesamt verfolgt die neue GVO-TT keinen strengeren Kurs als die bisherige Verordnung. Vielmehr sollen die neuen Regeln Unternehmen dabei helfen, moderne Lizenzmodelle rechtssicher zu gestalten und kartellrechtliche Risiken besser einschätzen zu können.
Die Verordnung und die Richtlinien sind über folgende Links abrufbar:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202600877