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Start des Einheitspatents

28. Oktober 2022

In der jüngst veröffentlichten „Implementation roadmap“ des „UPC Preparatory teams“:

https://www.unified-patent-court.org/news/latest-state-play-view-launch-unified-patent-court

wird der 1. April 2023 als Termin für das Inkrafttreten des EPGÜs und somit für den Start des Einheitspatents genannt. Der Start zum 1. April 2023 wird erfolgen, wenn Deutschland die Ratifikationsurkunde zum EPGÜ im Dezember 2022 hinterlegt.

Gerne beraten wir Sie zur Vorgehensweise in Sachen Einheitspatent – sowohl im Hinblick auf neu zur Erteilung kommende europäische Patentanmeldungen als auch im Hinblick auf bestehende europäische Patente. Sprechen Sie uns gerne an.