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In unserem Lexikon erklären wir Ihnen Fachbegriffe aus der patentanwaltlichen Arbeit und Vorgehensweisen für den Schutz von Ideen und Entwicklungen.

Alle Gesetzestexte zu den einzelnen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes sind auch im Internet zu finden, die wichtigsten Links haben wir für Sie zusammengestellt.

Die einschlägigen Publikationen und Veröffentlichungen bieten Wissenswertes aus der patentanwaltlichen Praxis und liefern Hintergrundinformationen zu Gesetzen, Entscheidungen, Präzedenzfällen und laufenden Streitfällen.

Im Internet finden Sie außerdem weitere nützliche Informationen, Adressen und Hinweise für die Recherche.

Kohler Schmid Möbus Patentanwälte: Impressionen, Kanzlei Stuttgart

Die folgenden kurzen Definitionen erklären Schlüsselbegriffe aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes:

Design / Geschmacksmuster
Ein Design bzw. ein Geschmacksmuster ist ein Schutzrecht auf die Gestaltung eines Erzeugnisses. Diese Gestaltung muss neu und eigentümlich sein, das heißt auf persönlicher schöpferischer Leistung beruhen. Es gilt allerdings eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist (d. h. der Anmelder darf die Gestaltung bis zu sechs Monate vor der Anmeldung veröffentlicht haben) und die Neuheit muss nur im Inland gegeben sein.

Geschmacksmuster werden ohne Prüfung auf Neuheit und Eigentümlichkeit eingetragen. Die maximale Laufzeit eines Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre ab Anmeldung.

Gebrauchsmuster
Ein Gebrauchsmuster ist – wie das Patent auch – ein Schutzrecht auf eine technische Erfindung. Diese muss neu sein, einen erfinderischen Schritt beinhalten, ausführbar, wiederholbar und gewerblich anwendbar sein. Im Gegensatz zum Patentschutz gilt beim Gebrauchsmusterschutz eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist; das heißt der Erfinder darf seine Idee bis zu sechs Monate vor der Anmeldung veröffentlicht haben. Weitere Unterschiede zum Patent sind, dass Verfahren nicht gebrauchsmusterfähig sind und das Deutsche Patent- und Markenamt als Eintragungsvoraussetzung nur überprüft, ob die Erfindung technischen Charakter hat. Die maximale Laufzeit eines deutschen Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre ab Anmeldung.

Marke
Eine Marke ist ein Kennzeichnungsmittel zur Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Anbieters von denen eines Wettbewerbers. Marken können diverse Gestaltungen aufweisen: Sie können aus Buchstaben und/oder Zahlen sowie aus Bildelementen bestehen, ein-, zwei- oder dreidimensional, ein- oder mehrfarbig sein. Auch die Ware selbst oder ihre Verpackung kann eine Marke sein. Klänge sind als so genannte Hörmarken schützbar.

In Deutschland entsteht der Schutz mit der Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts, das dabei die absoluten Schutzvoraussetzungen überprüft, insbesondere das Vorliegen einer ausreichenden Unterscheidungskraft.

Eine Marke muss – im Gegensatz zu Patent, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster – nicht neu sein. Inhaber älterer ähnlicher Marken oder Kennzeichen können jedoch die Löschung einer jüngeren Marke durchsetzen. Eine Marke wird auch löschungsreif, wenn sie nicht spätestens fünf Jahre nach dem Anmeldetag benutzt wird. Die Laufzeit einer deutschen Marke beträgt zehn Jahre ab Anmeldung und kann beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Patent
Ein Patent ist ein Schutzrecht auf eine technische Erfindung. Eine Erfindung liegt vor, wenn die zugrunde liegende technische Idee neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Weitere Voraussetzungen sind die gewerbliche Anwendbarkeit, die Ausführbarkeit und die Wiederholbarkeit.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt in München geprüft. Die maximale Laufzeit eines deutschen Patents beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Alle deutschen Gesetzestexte zum Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Geschmacksmustergesetz, Halbleiterschutzgesetz und Sortenschutzgesetz finden Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html

Dort können die Texte auch als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

Über die jeweils neuen Urteile, Gesetzesänderungen und Streitfälle lesen Sie in den einschlägigen Fachpublikationen des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie können sich einen Eindruck im Internet verschaffen und die Zeitschriften dort auch bestellen.