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Arbeitnehmer­erfindungen

Die Mehrzahl aller zum Patent angemeldeten Erfindungen in Deutschland wird von Arbeitnehmern in Betrieben gemacht. Grundsätzlich steht das Recht auf ein Patent für eine Erfindung dem Erfinder zu. Ist die Erfindung jedoch aus der dem Erfinder im Betrieb obliegenden Tätigkeit entstanden oder beruht sie maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebs, dann kann der Arbeitgeber sie als Diensterfindung in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber kann auf seinen Anspruch aber ganz oder teilweise verzichten. Das eröffnet dem Erfinder verschiedene Möglichkeiten für die Verwertung seiner Erfindung. Das deutsche Arbeitnehmererfinderrecht soll die betrieblichen und die persönlichen Interessen ausgleichen. Wir beraten Sie daher auch gerne bei Fragen oder Streitfällen im Umfeld des Arbeitnehmererfinderrechts.

In der Beratung finden wir gemeinsam mit Ihnen die geeignete Lösung für jede der unterschiedlichen Möglichkeiten, eine Arbeitnehmererfindung anzumelden und zu verwerten. Wir klären Sie über die bestehenden Vorschriften auf und leiten die entsprechenden Maßnahmen für die Registrierung als Patent oder Gebrauchsmuster ein.

Wir entwickeln auch Schutzrechtsstrategien für

  • Patente und Gebrauchsmuster
  • Marken und geschäftliche Bezeichnungen
  • Geschmacksmuster

und beraten und vertreten im Arbeitnehmererfinderrecht.

Hier erfahren Sie mehr.

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