Zukünftig soll es möglich sein, EU-Einheitspatente zu erlangen, die in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten wirksam sind. Über die Verletzung und Nichtigkeit solcher EU-Einheitspatente wird ein Einheitliches Patentgericht entscheiden.
Vor dem Inkrafttreten des neuen Systems muss die Arbeitsfähigkeit des Einheitlichen Patentgerichts vorliegen. Der organisatorische Aufbau des Einheitlichen Patentgerichts erfolgt durch ein Vorbereitendes Komitee in einer Vorbereitungsphase, die mit Inkrafttreten eines Protokolls über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht („PAP-Protokoll“) startet.
Am 18. Januar 2022 hat Österreich das PAP-Protokoll ratifiziert. Damit liegt die erforderliche Anzahl von Teilnehmern vor und das PAP-Protokoll ist am 19. Januar 2022 in Kraft getreten.
In Fachzeitschriften wird mit einem Abschluss des Aufbaus des Einheitlichen Patentgerichts zwischen Ende 2022 und Anfang 2023 gerechnet. Dann wird das neue Patentsystem voraussichtlich starten.