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Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) tritt am 1. Juni 2023 in Kraft

21. Februar 2023

Deutschland hat am 17. Februar 2023 das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert. Mit der Zustimmung durch Deutschland sind die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens geschaffen worden. Das Einheitliche Patentgericht wird am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen. Das Einheitliche Patentgericht soll künftig in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein. Das Gericht wird Patentstreitigkeiten mit unmittelbarer Wirkung zunächst für 17 Staaten entscheiden (Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien). Weitere EU-Mitgliedstaaten können sich zukünftig dem Einheitlichen Patentschutz anschließen.

Erstinstanzliche Kammern werden in den teilnehmenden Mitgliedstaaten eingerichtet, in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg. Der Präsident des Berufungsgerichts wird Herr Dr. Klaus Grabinski aus Deutschland, die Präsidentin des Gerichts Erster Instanz Frau Florence Butin aus Frankreich.

Weitere Informationen sind der Website des Europäischen Patentamts entnehmbar:

https://www.epo.org/news-events/news/2023/20230217_de.html