Erfinderfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs
27. September 2021
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil „Laufradschnellspanner“ entschieden, dass es in der Regel einer zusätzlichen Anregung bedarf, um ein Funktionsprinzip, das an sich seit vielen Jahrzehnten bekannt ist, bei Vorrichtungen einzusetzen, deren Einsatzzweck, Aufbau und Funktionsweise ebenfalls seit vielen Jahrzehnten bekannt sind.
Im konkreten Fall ging es im Kern um die Frage, ob es für einen Fachmann naheliegend war, den nachfolgend gezeigten bekannten Schnellspanner
so weiterzuentwickeln, dass der Hebel 40 in eine Position bewegbar ist, in der seine Winkelstellung unabhängig vom Spannungszustand einstellbar ist, wie es bei dem nachfolgend gezeigten erfindungsgemäßen Schnellspanner der Fall ist: