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KMU-Fonds – Finanzhilfe zum Schutz geistigen Eigentums

3. Mai 2024

Kleine und mittelgroße Unternehmen („KMU“) können in der EU Finanzhilfen zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums erhalten. Die Europäische Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) versuchen mit dem Förderprogramm „Ideas powered for business“ den Zugang von KMU zu Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums zu erleichtern, um deren Wettbewerbsfähigkeit durch einen besseren IP-Schutz zu fördern. Dabei werden Gutscheine ausgegeben, mit denen Tätigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum kofinanziert werden. Erstattet werden Kosten für die Vorabdiagnose zur Feststellung des IP-Bedarfs sowie diverse Kosten im Rahmen der Anmeldung von Marken, Designs, Patenten und Sortenschutzrechten.

Anträge können noch bis zum 6.12.2024 gestellt werden. Allerdings sind die Fördermittel regelmäßig deutlich früher ausgeschöpft, im letzten Jahr bereits im November.

Die Beantragung erfolgt über die Plattform des EUIPO: https://euipo.europa.eu/sme-fund-2024

Die Ausführung der Finanzhilfeentscheidung ist in zwei Zeiträume unterteilt, einen für die Aktivierung und einen für die Umsetzung des Gutscheins. Wichtig ist, dass das EUIPO keine Kosten für Tätigkeiten erstattet, die vor dem Datum der Mitteilung der Finanzhilfeentscheidung angefallen sind. Die Gutscheine können also nicht rückwirkend verwendet werden.