Designschutz kommt grundsätzlich nur Bauelementen zu, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des komplexen Erzeugnisses sichtbar bleiben. Zweck dieses Regelungsinhalts ist es, der Monopolbildung auf dem Ersatzteilmarkt entgegen zu wirken. Mit der Entscheidung „Elektrode zum Einsetzen in Brenner“ (GRUR-RS 2023, 4808) stärkt der EuG den Designschutz nun für verdeckte Verschleißteile, die der Verbraucher regelmäßig austauscht.
Bei der Beurteilung, ob ein verdecktes Verschleißteil schützenswert ist, ist es maßgeblich, ob das Teil als Bauelement eines komplexen Erzeugnisses anzusehen ist. Dazu muss, gemäß der Entscheidung, für jedes Teil eine einzelfallbezogene Beurteilung vorgenommen werden, bei der ein Bündel von Indizien herangezogen wird. Der Verschleiß und der damit verbundene regelmäßige Austausch eines Produktes, stellt laut EuG ein Indiz dar, das gegen die Einordnung des Bestandteiles als Bauelement eines komplexen Erzeugnisses spricht. Wird das Verschleißteil hingegen nur selten und in der Regel von einer Fachkraft ausgetauscht und ist fest montiert, liegt Indiz für ein Bauelement eines komplexen Erzeugnisses vor.
Es gilt also: Weist ein Bestandteil eines Erzeugnisses typische Merkmale eines Verschleißteils auf, stellt dies ein gewichtiges Indiz gegen die Einordnung als Bauelement eines komplexen Erzeugnisses dar und das Verschleißteil kann designrechtlich geschützt werden.