Kohler Schmid Möbus Patentanwälte: Logo

Türkische Wörter können bei Unionsmarken beschreibend sein

29. November 2023

Gemäß Art. 7 UMV sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können. Darüber hinaus sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben zur Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten üblich geworden sind.

Das EuG hat nun in der Entscheidung T-315/22 vom 26. Juli 2023 entschieden, dass auch türkische Wörter beschreibend sein können, da diese Sprache von einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher in der Union verstanden und gesprochen wird. Auch wenn Türkisch nicht zu den Amtssprachen der Union zählt, ist es eine der Amtssprachen der Republik Zypern. Zudem lebt eine Vielzahl türkischer Staatsangehöriger in der Union, u.a. in Deutschland.