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Unterlassungsanspruch bei Markenverletzung auf einer internationalen Messe

24. November 2022

Werden potentiell markenverletzende Produkte auf internationalen Messen ausgestellt, wird häufig der zur Bejahung einer Markenverletzung erforderliche Inlandsbezug in Frage gestellt. Das OLG Nürnberg hat hierzu nun in der Entscheidung „Laverana“ (Az. 3 U 3933/21) Grundlegendes ausgeführt:

Im vorliegenden Fall nahm die Beklagte im Jahr 2020 an der internationalen Fachmesse für Naturkosmetik „VIVANESS 2020“ in Nürnberg teil. Sie wollte auf der Messe unter ihrem Unternehmensnamen „Levrana“ mit „LEVRANA NATURAL“ gekennzeichnete Produkte vorstellen. Im Online-Messekatalog wurden entsprechende Eintragungen in deutscher Sprache veröffentlicht.

Die Klägerin vertreibt unter dem Unternehmensnamen „Laverana“ und ihrer Unionsmarke „LAVERA“ Körperpflege- und Kosmetikprodukte. Auf Antrag der Klägerin erließ das Landgericht Nürnberg eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte. Die einstweilige Verfügung wurde der Beklagten am ersten Messetag zugestellt. Die streitgegenständlichen Kennzeichen wurden auf dem Messestand der Beklagten unkenntlich gemacht.

Die Beklagte wendete sich gegen die Entscheidung und berief sich primär auf fehlenden Inlandsbezug der angeblichen Markenverletzung.

Das OLG Nürnberg hat daraufhin in einem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass die Präsentation von Produkten auf einer Messe im Inland unter Verwendung eines Unternehmenskennzeichens eine Benutzung des Zeichens in der Werbung darstellt, unabhängig davon, ob der Aussteller beabsichtigt, den deutschen Markt zu adressieren oder ob die präsentierten Waren in Deutschland verkehrsfähig sind.

Da somit bereits die Werbung als solche untersagt werden kann, kommt es weder darauf an, ob mit der Präsentation bereits ein Anbieten einhergeht, noch, ob sich die Präsentation an allgemeines Publikum oder Fachpublikum richtet. Aus diesseitiger Sicht stärkt die vorliegende Entscheidung somit die Position von Markeninhabern bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen auf Messen.