Im Herbst diesen Jahres wurde das 2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz verkündet. Hervorzuheben sind folgende Änderungen, die zum 1. Mai 2022 in Kraft treten werden:
- Verhandlungen am DPMA können vor Ort oder per Videokonferenz stattfinden.
- Künftig werden Feiertage generell als fristverlängernd anerkannt, wenn sie in einem Bundesland gelten, in dem das DPMA eine Dienststelle hat.
- Die Frist zur Nationalisierung einer internationalen Patentanmeldung in Deutschland wird von bislang 30 Monaten auf 31 Monate verlängert.