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Design / Geschmacksmuster

Eine besondere Farbgestaltung oder Formgebung erhöht die Attraktivität vieler Produkte und macht sie unterscheidbar von Konkurrenzprodukten. Gerade in der industriellen Massenproduktion ist das Design für die Marktstellung des anbietenden Unternehmens oftmals entscheidend. Das betrifft zahllose Produkte des täglichen Lebens, von Autos über Gegenstände der Inneneinrichtung bis zu Kleidungsstücken oder gestalteten Oberflächen wie Stoffen und Tapeten.

In Deutschland kann ein neues Design für die Dauer von bis zu 25 Jahren geschützt werden, in anderen Ländern zwischen 20 und 40 Jahren. Wir beraten Sie ausführlich zu den formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Anmeldung als Deutsches Design, Europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster, international registriertes Geschmacksmuster sowie für nationalen Designschutz im Ausland.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in allen Arten von Streitfällen im Zusammenhang mit Designschutz, der übrigens außer durch ein eingetragenes Geschmacksmuster auch aufgrund des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts erlangt werden kann.

Wir vertreten Sie auch bei

  • der Anmeldung, Erlangung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten im In- und Ausland
  • Rechtsfragen und bei der Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen
  • der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch Mediation

Hier erfahren Sie mehr.

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