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Patente und Gebrauchsmuster

Für jede Ihrer Ideen und Entwicklungen arbeiten wir die geeignete Schutzrechtsstrategie aus. Bei der Anmeldung und Registrierung als Patent oder als Gebrauchsmuster gibt es wichtige Unterschiede zu beachten, die Länder, in denen Schutz erlangt werden soll, sind auszuwählen und die Prüfungsverfahren durch die zuständigen Ämter sind vorzubereiten. Darüber sprechen wir ausführlich mit Ihnen.

Die technische Beschaffenheit eines neuen Produkts und sein Einsatz beziehungsweise die Wirkungsweise eines neuen Verfahrens sind die maßgeblichen Angaben für die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt und weiteren Patentämtern im Ausland. Wir beraten Sie über den Umfang und die maximal mögliche Dauer des gewerblichen Schutzes als Patent oder als Gebrauchsmuster. Es ist möglich, zunächst einen schnellen Schutz mit einer Gebrauchsmustereintragung zu erlangen und parallel dazu die Registrierung als geprüftes Patent vorzubereiten. Je nach Art der Erfindung können ein frühzeitiger Schutz und eine schnelle Veröffentlichung oder die amtliche Prüfung der Schutzfähigkeit und eine möglichst lange Schutzdauer wichtig sein.

Wir vertreten Sie auch in Einspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren, die die Gültigkeit eines Schutzrechts in Frage stellen, sowie bei Streitfällen, insbesondere Prozessen wegen der Verletzung eines Schutzrechts im In- und Ausland.

Wir vertreten Sie auch bei

  • der Anmeldung, Erlangung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten im In- und Ausland
  • Rechtsfragen und bei der Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen
  • der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch Mediation

Hier erfahren Sie mehr.

Kohler Schmid Möbus Patentanwälte: Impressionen, Kanzlei Stuttgart

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